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BVerwG, 12.02.1955 - I B 52.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 12.02.1955 - I B 52.54
Handelt es sich - wie hier - bei einer Rechtsfrage um eine solche des Orts- oder des Landesrechts, so ist die Revision daher schon deswegen nicht zuzulassen, weil diese Frage in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1953 - BVerwG I B 82.53 -, BVerwGE 1 S. 19; DVBl. 1954 S. 227).